Wie es früher war  –

Evakuierung, im Zollausschluss Gebiet 

 

 

Kriegszeit, 1939 bis 1945

 

 

Die Zeit des zweiten Weltkrieges (1939 bis 1946) war auch für die Bevölkerungvon Schaffhausen beschwerlich - wie überall. Für uns Jugendliche hatte diese Zeit besondere Bedeutung. Die politischen und wirtschaftlichen Folgen des Krieges erfuhren wir hauptsächlich über unsere Eltern. Eigen Erfahrungen wurden in Streifzügen durch die hügelige und bewaldete Umgebung gesammelt. So fanden wir bei den, in unserer Gegend, stationierten Soldaten für uns äusserst interessante Aktivitäten.  

 

Die forschreitenden Kriegsdauer hatte auch Auswirkung auf die Lebensmittelversorgung in der Schweiz. Immer am Monatsanfang wurden in den zuständigen Büros die Lebensmittel Marken oder Mahlzeitencupons herausgegeben. Mahlzeitencoupons erhielt nur jemand der nachweisen konnte, dass er seine Mahlzeiten nicht zuhause einnehmen konnte. In den Orten wo das Militär mit Küche stationiert war bestand für die Bevölkerung die Möglichkeit Suppe zu erhalten, daher waren wir oft mit dem „Milchkesseli“ Richtung Militärküche unterwegs.

 

Klassenkameraden von deutschen Eltern fehlten plötzlich in der Schule. Vorgängig hatten diese uns die vielen Vorzüge der „Hitlerjugend“ (Militärtisch organisierte Jugendvereinigung) euphorisch geschildert. Später erfuhren wir dann, dass deren Väter in den heimatlichen Militärdienst eingezogen worden waren.

 

Wenige Informationen aus dem nahen Ausland kamen zu uns durch. Beinahe garnichts erfuhren wir aus dem Zollausschluss Gebiet (Jestetten/Lottstetten) wo ich heute lebe. Nur eine Information, (vor Kriegsbeginn), ist mir heute noch gegenwärtig. Nach dem Wirtschafts-Zusammenbruch im Jahre 1929 herrschte auch bei uns grosse Arbeitslosigkeit. Um 1937 kursierte bei unseren Vätern die Nachricht, dass „Hitler“ in Lottstetten eine neue grosse Strasse bauen liesse, um so die Arbeitslosigkeit in Deutschland zu mindern. Unsere werktätige Bevölkerung fand dafür viel Verständnis!  N.B. Dieses Strassenstück wird heute noch, von Schaffhausen über Bülach nach Zürich, hauptsächlich von Schweizern, rege befahren.

 

Dadurch, dass beinahe der gesamte Kanton Schaffhausen vom damaligen Deutschen Reich umschlossen war, wurde vor allem der äussere Gürtel der Stadt von Schweizer Soldaten militärisch stark besetzt. Als Knaben von 10 bis 15 Jahren wagten wir und sogar in die Schützengräben und Unterstände in der Nähe bunseres Wohngebietes. Beim Baden am Rhein, ermutigten wir uns auch (aus grosser Distanz) „sau Schwoobe“ über den Fluss zu rufen.

  

Auf dem ehemaligen Fussball- und Turnplatz, auf der Breite, just auf unserm Schulweg, wurde eine Flugzeug Abwehr auf Holzpodesten mit schweren Maschinengewehren installiert. Für uns hoch interessant. Wir konnten nicht nahe genug dabei stehen, dies sogar beim Beschuss von fremden Flugzeugen! Dabei wurden von uns eifrig Treffer und Wirkung diskutiert. Ich habe nie erlebt, dass eines, der meist deutschen Flugzeuge, ernstlich beschädigt worden ist.

 

Wurde ein amerikanischer Bomber von der deutschen Abwehr beschädigt und dieser musste in unserer Gegend notlanden, begann für uns ein Wettlauf, wir auf unseren Fahrrädern hinterher zum möglichen Landeplatz (Wiese).So konnten wir einige Male die Evakuierung oder den endgültigen Absturz aus der notwendigen Distanz beobachten.

 

Gegen Kriegsende wurde auf den ehemaligen Fussballplätzen (neben der Flugzeugabwehr) ein relativ grosses Internierungslager für Flüchtlinge in Holzbaracken errichtet. Einig hundert Auslandsflüchtlinge (Polen,Ungarn etc.) konnten so das Kriegsende in Holzbaracken hinter hohen Maschendrahtzäunen abwarten. Eine Annäherung an diesen Zaun war uns von den Wachsoldaten nicht gestattet.

 

Der offizielle Grenzübertritt ins Ausland war jenseits unserer Möglichkeiten. Die Mutigsten unter uns versuchten natürlich sowohl unsere, wie auch die deutschen Grenzsoldaten, wenn auch nur um einige Meter, zu überlisten.

 

Nach der Bombardierungvon  Schaffhausen und Umgebung mit Liberator-Bombern am 1. April 1944, wurde ein Jahr später, am Abend des 8. Mai 1945, mit Glockengeläute aller Kirchen der Waffenstillstand (Kriegsende) verkündet.

 

Das deutsche Grenzgebiet von Schaffhausen wurde vom Französischen Militär besetzt. Die 14. Infanteriedivision des 2. französischen Armeekorps erhielt den Auftrag, die Schliessung der deutsch-schweizerischen Grenze abzusichern. Diese zogen einen Stacheldraht-Verhau in 5 km Abstand zur Grenze, welche sie scharf bewachten. Lediglich beim Zollausschlussgebiet konnte dieser Zaun auf Grund des komplizierten Grenzverlaufes nicht installiert werden. Nur besonders ausgewiesene Durchlässe ermöglichten Zutritt und Verlassen mit einem entsprechenden Laissez-passer.  

 

Die Division war erst im Februar 1945 gebildet, stand unter dem Komando von General Raoul Salan und setzte sich ausschliesslich aus Widerstandskämpfern und Partisanen zusammen, die sich im Laufe des Herbstes 1944 der Armee Jean de Lattre de Tassignys angeschlossen hatten. Damit erklären sich wohl auch manche Eigenmächtigkeiten der Besatzungsmacht in der Ausübung dieser Sonderaufgabe.

Die Franzosen schossen mit Ihren Gewehren zu ihrem Vergnügen auf alle Schilder und Verkehrszeichen, sie wilderten sogar auf Schweizer Hoheitsgebiet.

  

Am 14.Mai 1945 wurden mit einigen Ausnahmen, alle Einwohner der Dörfer Jestetten, Lottstetten, Altenburg und Nack evakuiert. Diese Menschen wurden in weiter im deutschen Land gelegene Ortschaften umgesiedelt. Ausgenommen waren unter anderen die dort ansässigen Schweizer Bürger, deren Rechte aber massiv eingeschränkt waren.   

 

Dies war der Ursprung des Schweizer Vereins Jestetten

  

  

Da auch bei uns das Brennholz knapp war, unsere Raumheizung funktionierte damals nur mit Holz, waren wir bei gutem Wetter vom Frühjahr bis inden Herbst mit unsere Elten im Wald unterwegs um Brennholz zu sammeln und mittels Leiterwagen nach Hause zu bringen. In diesem Zusammenhang wurde mir von Walter, einem Klassenkameraden folgende Gegebenheit geschildert: Während der Holzsucharbeit wurden von den Sammlern in der Nähe Knackgeräusche im Unterholz wahrgenommen. Der 16–Jährige pirschte sich an die Ankömmlinge heran. Plötzlich stand er vor fünf deutschen Soldaten, welche sich schon über einige Kilometer ins Schweizer Hoheitsgebiet abgesetzt hatten. Nach einem kurzen Schock und Begrüssung führte er dieselben geistesgegenwärtig zu einem, ihm bekannten Grenzposten der Schweizer Armee zum „Logierhaus“, am Rande der Stadt Schaffhausen. Wie er später erfuhr wurden drei Soldaten interniert, zwei SS-Leute (in schwarzer Uniform) wurden von Schweizer Soldaten an der Grenze den Franzosen übergeben.

 

Das Brennholz war auch bei der Stadtverwaltung Schaffhausen knapp. Deshalb wurden einige Realschüler an jeweils drei Tagen zum  Holz sammeln auf den „Randen“ abkommandiert. Bei dieser Gelegenheit fanden wir diverse Munition und Gewehre welche von deutschen Überläufern abgelegt worden waren.

 

Neben dem Holzsammeln mussten wir Schüler auch öfters weitere, teils unbeliebte Arbeiten ausüben. So wurden wir an freien Nachmittagen zum Kartoffelkäfer und Maikäfer sammeln aufgeboten

 

In unseren Schulklassen wurde über all diese Geschehnisse kaum geredet. Informationen bekamen wir, wenn auch nur in beschränktem Masse aus Radio, Tageszeitung und vom Vater. Offiziell durfte überhaupt nicht viel davon gesprochen werden. Ein geflügeltes Wort damals war: „Achtung der Feind hört mit“

  

 

Geschichte des Schweizer-Vereins Helvetia

     Präsiden: Hans-Ulrich Keller, Dettighofen

       E-Mail: kellerhansulrich@gmail.com


 

Homepage des Schweizerverein


Der Ursprung des Schweizer Vereins Jestetten geht zurück in die Wirren der Kriegs- und Nachkriegsjahre. Vor dieser Zeit, durch den Zollausschuss des Jestetter Zipfels bis 1935 war die wirtschaftliche Verbundenheit mit dem Heimatland sowieso gegeben, bis zum Beginn des Krieges konnte man sich mit der NS-Regierung noch arrangieren. 1945 war eine ganz andere Situation entstanden, denn in Jestetten hatte die Besatzungsmacht das Sagen. Schweizer Staatsbürger wurden zwar nicht evakuiert, doch ansonsten waren sie nicht sonderlich privilegiert, was den Alltag in Jestetten betraf. Sie unterstanden denselben Ausgangsbeschränkungen, der Lebensmittelrationierung, den Requisitionen und den Bestimmungen über Abgaben. Keine sonderliche Hilfe erfuhren sie, wie es schien, von den offiziellen schweizerischen Stellen in Bern. Auch vom Zollpersonal hüben und drüben war nichts zu erwarten. Der Lohn aus der Arbeit in der Schweiz wurde nur zu 25% in Schweizer Franken ausbezahlt, der Rest in der praktisch wertlosen deutschen Währung. Im allgemeinen durften sie zunächst keine Waren mitnehmen oder nur mit einer sehr umständlich zu erhaltenden Ausfuhrgenehmigung.


Es wurde gemunkelt, dass die Franzosen einen Gebietsabtausch mit der Schweiz planen ! ( Eventuell mit Gegenden aus dem Jura oder Genf) ?  -- Waren es nur Gerüchte, niemand weiss etwas Genaues.

Andere Quellen sprechen auch von dem Gebiet Büsingen (bei Schaffhausen).

 

Um mit diesen Problemen fertig zu werden und um der Besatzungsmacht gegenüber geschlossen als Ansprechpartner auftreten zukönnen, schlug Rudolf Meier , Kantonsrat und Gemeindepräsiden von Eglisau ZH. vor, einen Verein zu gründen.

     Geb: 30.01.1907, gest. 30.06.1981 in Eglisau

     Später, ab 1947  Regierungsrat !


So konnte am 10. Februar 1946, mit Einverständnis der örtlichen französischen Kommandantur, die Gründungsversammlung mit immerhin 38 Beteiligten stattfinden. Der Verein entfaltete sogleich eine rege Tätigkeit. Da gab es zunächst ganz praktische Aufgaben zu erledigen. So war z.B. die Spendenverteilung für in Notgeratene Landsleute bzw. für dürftige Schweizer zu organisieren. Da mussten Lebensmittel- und sonstige Warenpakete verteilt werden, die an der Grenze abzuholen waren. Wie jeder deutsche Verein musste auch der Schweizer Verein seine Versammlungen bei den Franzosen anmelden und um Verlängerung der Ausgehzeit nachsuchen, damit die Besucher nach der Veranstaltung nach Hause gehen durften. Die Sperrzeit galt ja für jeden Einwohner, egal welcher Nationalität. Die Theateraufführungen hatten die Franzosen zu genehmigen. Dazu musste vorher das Textbuch eingereicht werden.  

Damit bei der 1. August-Feier 1947 auch die Schweizer Fahne gehisst werden konnte, bedurfte es einer Sonderbewilligung. Als die genehmigte Feier dann im Jestetter "Löwen" ihren Gang nahm, stürmten französische Militärpersonen den Saal und kontrollierten die Ausweise der Anwesenden. Was war geschehen? Die Vereinsführung hatte vergessen, den örtlichen Kommandanten einzuladen.  

Ein anderes Problem waren die Verluste und Schäden, die Schweizer Staatsangehörigen durch den Krieg oder durch die Währungsreform entstanden waren. Es galt aber auch, die Schulbesuchs-Schwierigkeiten für die Kinder zu lösen, welche die Schulen in der Schweiz benutzten. Das dort zu zahlende Schulgeld gab Anlass für immer neue Verhandlungen. So mussten manche Hürden bewältigt werden, die der damaligen Vereinsführung sicher manche schlaflose Nächte bereitet hat. Aber auch heute kämpfen wir um aktuelle Themen die uns beschäftigen wie z.B. die freiwillige AHV, fragen um den Militärdienst, Einbürgerungsfragen ect.
 

 

Aktuelle Situation

20.08.2021

Der Schweizer Verein Helvetia Jestetten und Umgebung, zählt heute ca. 84 Mitglieder, die Tendenz ist steigend. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus Schweizern vom westlichen Bodensee bis hinauf in den Schwarzwald. Die nächst benachbarten Vereine befinden sich in Freiburg und Tuttlingen. Kontakte zu anderen Schweizer Vereine werden nicht gepflegt. Dazu ist man wohl selbst zu nahe an der Heimat. Allerdings nimmt der Vorstand immer an den Tagungen der Präsidenten der Schweizer Vereine in Deutschland teil. Diese werden jährlich in einer  anderen deutschen Stadt veranstaltet. Hier werden aktuelle Probleme erörtert, der Kontakt mit der Schweizer Botschaft in Bonn gehalten und Resolutionen verfasst. Um die Unkosten während eines Vereinsjahres zu decken, erheben wir einen bescheidenen Jahresbeitrag von € 20.-, 


 

 

Die Evakuierung des Jestetter Zipfels


Am 15. Mai 1945

 

Der Zweite Weltkrieg hatte den Jestetter Zipfel weitgehend verschont. Niemand ahnte, als die Waffen überall schwiegen, dass noch grosses Leid über die Einwohner dieser Raumschaft

kommen würde. Der Jestetter Zipfel sollte evakuiert werden.

Es dauerte mehr als 50 Jahre, bis die Frage nach dem  “Warum” beantwortet werden konnte.

 

Barriere bei Baltersweil


 

Evakuierung Route

 #  Evakuierungs - Zug und Unterkunftorte im Südscharzwald.

 

 

 

Am Freitag, dem 27. April 1945, näherten sich gegen 10.30 Uhr französische Truppen Jestetten, nachdem sie schon am 25. April Waldshut besetzt hatten. Von den Rathäusern, von den Kirchtürmen, an vielen Häusern im Jestetter Zipfel waren weisse Fahnen gehisst.

In Jestetten gingen der Bürgermeister und zwei Jestetter Bürger den anrückenden Franzosen entgegen und übergaben den Ort in der Höhe des heutigen Neukaufmarktes kampflos.150 Soldaten mit PKW, LKW und Panzerspähwagen zogen in Jestetten ein und

besetzten das Rathaus und die Strassenkreuzungen. Die  Mannschaften durchstöberten die Häuser und verschafften sich Essen und Trinken.

Am Nachmittag rückten sie wieder ab. In Altenburg liessen sich die Franzosen nur im Rathaus sehen und verkosteten den Wein im “Adler”.  

Um 12 Uhr erschienen auch drei gepanzerte Autos in Lottstetten, wo am Ortseingang der Bürgermeister und ein Dolmetscher den französichen Soldaten das Dorf übergaben. Wie überall mussten auch hier Fotoapparate, Waffen, später auch Radiogeräte auf dem Rathaus abgeliefert werden. Nach einer Stunde war die erste Erfahrung mit den Siegern

beendet.  

 

Zwar kam am nächsten Tag nochmals ein Verband mit 200 französischen Soldaten, die Wälder wurden durchkämmt, wenige Gefangene gemacht, Hühner und Stallhasen geschossen,

erste Anordnungen überall angeschlagen.  

So bestand Ausgangssperre von 19 bis 7 Uhr, niemand durfte den Ort verlassen. Wer Soldaten versteckte, hatte mit Erschiessung zu rechnen. Radioapparate wurden nun konfisziert, alle Männer zwischen16 und 60 Jahren mussten sich beim Rathaus melden und aufstellen. Am Abend war die zweite Berührung mit den Franzosen vorbei.

 

 

Der Lottstetter Pfarrer schrieb am 8. Mai 1945, dem Tag des Waffenstillstandes, in sein Tagebuch: “Offiziell endet der Krieg heute Nacht um 12 Uhr. Es ist ein schöner Maientag, sommerlich warm. Man meint hier in unserem kleinen Ländchen, es sei nie Krieg gewesen, so friedlich liegen die Felder und Wälder in der Maiensonne. Es ist 9 Uhr abends. Eben beginnen in der Schweiz die Glocken zu läuten. Aus dem Radio hören wir die Glocken

des Berner Münsters. Die Welt dankt Gott, dass der Krieg in Europa zu Ende ist.”

 

 Ein Atikel im Schweizeischen Tagesanzeiger vom 09.01.2015 schilder das Geschehen aus einer anderen Sicht.

Die Mutter der Redakteurin, Anita Merkt war involwiert.

 

Die pötzliche Räumung des Jestette des Jestetter Zipfels 

 

 

Bekanntmachung

 

Auf Befehl des Oberbefehlshabers der 1. franz. Armee werden folgende Gemeinden am 15. Mai 1945, 8 Uhr morgens, evakuiert: Jestetten, Altenburg, Lottstetten mit allen angegliederten

Gemeinden und einzelnen Gehöften.

Folgende Personen sind von der Evakuierung ausgeschlossen:

Der Bürgermeister (wird noch benannt).

Für je 500 Personen bleibt eine Person zurück, die noch benannt wird (Grundlage für die Personenzahl ist die Volkszählung 1939).

1 Gendarm für jede Gemeinde (wird noch benannt). Angestellte und Arbeiter der Industrie, welche zu Gunsten der Armee arbeiten.

Angestellte und Arbeiter der öffentlichen Betriebe, wie Wasser-, Gas- und Elektrizität.  

Obige Angestellte und Arbeiter müssen sich bei ihre Arbeit jederzeit legitimieren können. Alle Personen, die in der evakuierten Zone verbleiben dürfen, erhalten einen, vom Ortskommandanten unterschriebenen Ausweis.

Schweizer Staatsangehörige sind von der Evakuierung ausgeschlossen, sind jedoch gezwungen, den Nachweis über ihre Staatszugehörgkeit zu geben.

Das bewegliche Hab und Gut können die Evakuierten mitnehmen mit Ausnahme motorisierter Fahrzeuge.

I.A.Hauptmann Loquin 1/35

 

 

Die Ausweisung

 

Am Dienstag, dem 14. Mai 1945, abends gegen 19 Uhr, gaben die Dorfpolizisten (Ortsdiener) durch Ausschellen bekannt, dass Jestetten, Altenburg und Lottstetten mit seinen Ortsteilen Nack und Balm auf Befehl der Besatzungsmacht evakuiert werden sollten. Versuche der Bürgermeister und einflussreicher Persönlichkeiten, die Militärs zur Rücknahme des Befehls zu veranlassen, blieben ergebnislos. Am anderen Morgen um 8 Uhr hatten die Einwohner abmarschbereit zu sein. Die Nacht durch wurde gepackt, jeder entsprechend seinen Möglichkeiten. Die Bauern waren im Vorteil, standen ihnen doch Wagen und Zugtiere zur Verfugung. Viele beluden kleine Hand- oder Kinderwagen. Wer nichts Fahrbares hatte, suchte Beilademöglichkeiten oder packte den Rucksack.  

 

Um 8 Uhr standen traurige Menschen vor ihren Häusern - immer noch hoffend, dass die Besatzungsmacht den Evakuierungsbefehl zurücknehmen würde. Doch nichts half, um 10.30 Uhr setzte sich der Zug in Bewegung. An der Bahnunterführung Richtung Baltersweil

trafen die Lottstetter auf den Zug der Jestetter und Altenburger.

3500 Menschen zogen auf derStrasse in einem jämmerlichen, 4 km langen Treck. Franzosen in Autos oder auf  Krafträdern trieben die Kolonne an. Die erste Schwierigkeit stellte sich schon am Anstieg durch den Baltersweiler Wald ein. Die Wagen waren zum Teil überladen, die Zugtiere mochten nicht mehr, es war sommerlich heiss. Manches Wagenrad brach. Für einige war schon Baltersweil erste Zwischenstation, andere kamen bis Dettighofen, Riedern,

Griessen oder Lauchringen ?

Das Endziel kannte niemand, böse Gerüchte machten die Runde. Es hiess zum Beispiel, dass alle im Elsass angesiedelt würden, auch von der holländischen Grenze war die Rede. Doch dann war am Pfingstsamstag Endstation in den Schwarzwald Dörfern Weilheim, Krenkingen, Witznau, Riedern a. W., Ühlingen, Birkendorf, Hürrlingen, Mauchen, Bettmaringen und Schwaningen. Hier wurden die Leute aus dem Jestetter Zipfel zumeist auf Bauernhäusern untergebracht. Fast überall war die Aufnahme freundlich, wenn auch die Versorgungsprobleme täglich zunahmen. Das Futter für das Vieh wurde knapp. Auf den Schwarzwaldhöhen war das junge Gras noch kurz, die Heuvorräte der Bauern nach dem Winter nahezu aufgebraucht.

 

 

Im “leeren” Dorf

 

Laut Evakuierungsbefehl musste je 500 Einwohner, eine Person zurückbleiben. Desgleichen wurde bestimmt, dass ein, von den Franzosen eingesetzter Bürgermeister und die Gemeindetechniker ihren Dienst weiter zu versehen hatten. Eine Metzgerei, eine Bäckerei und der Jestetter Gasthof Löwen sollten die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Besatzungsmacht sicherstellen. Ausgenommen von der Evakuierung waren auch die im Zipfel wohnhaften Schweizer Staatsbürger.  

Die Daheim gebliebenen hatten die Betreuung des Viehs zu übernehmen und, soweit es ging, die Feldarbeit zu erledigen. Bei der Heuernte zeigte es sich schnell, dass die Arbeitskräfte nicht ausreichten. Zur Behebung dieses Mangels wurde eine Schweizer Hilfsaktion ins Leben gerufen, um das Heu einzubringen. Diese Hilfsaktion sollte später von den drei Dörfern in Heu- und Holzlieferungen bezahlt werden. Zur Unterstützung der Hilfskräfte aus Schweizer Industriebetrieben durften 50 Männer und Frauen aus dem Schwarzwald für kurze Zeit nach Jestetten und Lottstetten zurückkehren. Am 5.Juli war die Aktion “Heuernte” beendet, und die 50 Helfer fuhren wieder zu ihren Familien. Am 17. Juli, zwei Monate nach Beginn der Evakuierung, konnten die ersten 100 Familien endgültig nach Jestetten zurück kehren.  

Die letzten mussten noch bis Ende September, Anfang Oktober in der Fremde bleiben. Nicht zurückkehren durften die im Jestetter Zipfel während des Krieges Untergekommenen, also Ausgebombte aus deutschen Grossstädten, andere während des Krieges umgesiedelten Einwohner und jene, die sich in die Grenznähe abgesetzt hatten. Sie mussten sich in ihre Herkunftsorte begeben. Diese Regelung galt übrigens entlang der gesamten Schweizer Grenze.

 

 

Die Suche nach dem “Warum”

 

Es wurde viel gerätselt, warum die Besatzungsmacht den Jestetter Zipfel von den Deutschen räumte. Der entsprechende Befehl ist ohne Datum, seine Herkunft schwer zu bestimmen. Der Befehl spricht von Evakuierung, doch verharmlost dieser Ausdruck das Geschehen.

Schweizer Zeitungen aus jenen Tagen nennen diese Vorgänge im Jestetter Zipfel Zwangsräumung, Aussiedlung, Bevölkerungs Verschiebung, Deportation. Als Gründe für die Massnahme kursierten damals viele Behauptungen in der Bevölkerung und auch in den Schweizer Zeitungen. Ein Zeichen für die Undurchsichtigkeit dieser Anordnung.

 

Da war zunächst die Rede von versprengten SS-Einheiten die sich um Jestetten herum versteckt haben sollten. Das behauptete Radio Luxemburg, und der Berner Bund sprach von Strafmassnahmen, die zur Zwangsräumung geführt hätten. Die „Schaffhauser Arbeiterzeitung“ schrieb am 16. Mai 1945, dass von den Besetzern 60 Personen verhaftet wurden, die sich nicht ausweisen konnten. Wahrscheinlich alles SS-Angehöhrige - mutmasste die Zeitung und schloss mit: „Ein grosser Missbrauch des Vertrauens der französischen Besatzungsmacht“. Drei Tage später berichtete die nämliche Zeitung, dass das nicht stimme. Es seien militärische Erfordernisse, die diese Massnahme nötig gemach hätten, die unübersichtliche und lange Grenze spiele eine Rolle. Wir lesen auch, dass Elsässer Bauern in Jestetten und Umgebung angesiedelt werden sollten. Wenig später wurden diese Meldungen, die sich auf französische Militärkreise beriefen, dementiert. Bis auf den heutigen Tag hält sich die Meinung, dass die Schweiz an der Umsiedlung mit Schuld trage. Die Schweiz wollte damals das Jestetter Gebiet gegen ein ähnliches Territorium irgendwo im Jura abtauschen, damit sollte die immer wieder verpasste Arrondierung des Kantons Schaffhausen endlich Wirklichkeit werden, heisst es im Jestetter Zipfel immer wieder. Auch die Ausweisung der deutschen Bevölkerung aus Gailingen und Wiechs a. R., die 14 Tage nach Jestetten durchgeführt wurde, hätte diese Hintergründe gehabt.

 

In Schweizer und deutschen Archiven sowie im Archiv des französischen Aussenministeriums in Colmar liessen sich dazu keine Anhaltspunkte finden. Schweizer Zeitungen in jener Zeit gaben nicht den geringsten Hinweis auf eine Aneignung dieser Gebiete. Am 28. Juni 1945 sprachen die “Schaffhauser Nachrichten” auf der Titelseiten einem ausholenden Artikel die Schaffhauser Grenzprobleme an, doch zum Zeitpunkt der Evakuierung, 6 Wochen vorher fehlten diese Stimmen.

 

Eine wichtige Erklärung finden wir am 2. Juni 1945 in den “Schaffhauser Nachrichten”  und am 9. Juni 1945 im “Thurgauer Volksfreund” in fast gleichlautenden Meldungen. In diesen

Berichten wird darauf abgehoben, dass der Stabschef der 14. französischen Division erklärt habe, die Räumung des Jestetter Zipfels und der Orte Wiechs und Gailingen sei zur Vereinfachung der Grenzüberwachung erfolgt. Ferner habe der Stabschef erklärt, dass entlang der südbadischen Grenze von Rheinfelden bis Konstanz ein 5 km breiter Streifen entstehe, aus dem alle seit 1940 neu angesiedelten Personen, also Ausgebombte, Schutz suchende, Flüchtlinge, entfernt würden. Davon seien auch ausländische Evakuierte  betroffen. Der Schaffhauser Regierungsrat diskutierte zu dieser Zeit diese Frage ebenfalls und erwähnte die vereinfachte Grenzüberwachung für die Franzosen. Gleichzeitig wurde auf die negativen Folgen der Evakuation auch für die Schweiz hingewiesen. Die geräumten Gebiete seien wirtschaftlich von der Schweiz abhängig und die Räumung sei daher auch ein wirtschaftlicher Nachteil für die Schweiz. Eine baldige Rückführung der Bevölkerung wäre wünschenswert. Die unbestellten Felder und das unversorgte Vieh würden die Schweizer Landwirtschaft (Schädlinge, Seuchen) bedrohen.

 

Weiter wurde im Regierungsrat die Befürchtung laut, der Ernte- Einsatz könne als Vorwegnahme einer Schweizer Annexion ausgelegt werden. Eine Eingabe an das Politische Departement

in Bern vom 20. Juli verlangte Verhandlungen mit den Franzosen zur schnellen Rückführung der Ausgewiesenen. Anträge auf Bereinigung der Grenze wies der Regierungsrat entschieden zurück. Das sei kein Verhandlungsgegenstand mit der Besatzungsmacht, sondern mit einem einmal wieder handlungsfähigen deutschen Staat. Ähnliche Argumente bestimmten auch die Verhandlungen des Grossen Rates in jenen Tagen. Trotz dieser eigentlich deutlichen Beweislage blieben Zweifel bei vielen betroffenen Bürgern der drei Dörfer bis heute. Die im Juli und August 1945 in Schaffhausen breit geführte Grenzdiskussion dürfte die Vorbehalte genährt haben. Zu diesem Zeitpunkt war die Evakuierung allerdingsfast  beendet.


 

 

 #  Ausweis zum Aufenthalt im Sperrgebiet

 

 

Fragen finden Antworten

 

Schon im September 1944 hatte das alliierte Oberkommando unter General Eisenhower in Paris verfugt, dass um ganz Deutschland in den Grenzen von 1937 ein 5-km-Sperrgebiet errichtet werden sollte, das frei von Bevölkerung und jeglichem Verkehr zu halten sei. Ausnahmen bedürften einer schriftlichen Genehmigung der Alliierten. Ziel dieser Massnahme war, Kriegsverbrechern die Flucht ins Ausland unmöglich zu machen. Durch den weiteren Kriegsverlauf hatte es sich ergeben, dass die Grenzen mit Ausnahme zwischen Basel und Konstanz an besetzte Länder oder Siegerländer stiessen. Ein Grenzsperrgebiet wurde so lediglich zwischen Rheinfelden und Espasingen am Bodensee errichtet. Man befürchtete, dass Nazis versuchen könnten, aus Deutschland in die neutrale Schweiz zu fliehen.

 

 

Diese Zone wurde bekanntlich nicht so geschaffen, wie das Gesetz es vorsah. Statt dessen zogen die Franzosen einen Stacheldrahtverhau in 5 km Abstand zur Grenze, den sie scharf bewachten. Nur besonders ausgewiesene Durchlässe ermöglichten Zutritt und Verlassen mit einem entsprechenden "Laissez-passer". Die 14. Infanteriedivision des 2. französischen Armeekorps erhielt den Auftrag, die Schliessung der deutsch-schweizerischen Grenze abzusichern. Diese Division stand unter dem Kommando von General Raoul Salan, der später im Algerienkonflikt gegen de Gaulle putschte. Die Division war erst im Februar 1945 neugebildet worden und setzte sich ausschliesslich aus Widerstandskämpfern und Partisanen zusammen, die sich im Laufe des Herbstes 1944 der Armee Jean de Lattre de Tassignys (des späteren Oberkommandierenden der französischen Kampftruppen in Deutschland) angeschlossen hatten. Das geschah auf dem Vormarsch von der Französischen Provence ins Elsass. Die Integration dieser Soldaten in eine reguläre Armee gehörte zu den schwierigsten Aufgaben de Lattres. So war de Lattre froh, in dieser speziellen Grenzsicherung eine überschaubare Sonderaufgabe für gerade diese Division gefunden zu haben. Damit erklären sich wohl auch manche Eigenmächtigkeiten unterer Offiziersgrade in der

Ausübung dieser Sonderaufgabe.

 

Der “Chef de la Division Documentation, Etudes, Publications” im französischen Armeearchiv in Vincenne bei Paris beurteilt nach Sichtung der Dokumente die Vorgänge um Jestetten so: “Die Schaffung des Sperrgebietes war zweifellos der Grund, die drei Dörfer zu evakuieren. ”Das Archiv fasste im Herbst 1996 die Aktenlage in einem Schreiben an den Verfasser zusammen. Dabei zeigte sich, dass die Operation “Sperrzone” im Befehl des 2. Armeekorps Nr. 178 vom 30.4.1945 geregelt und in einem Anhang vom 1. Mai präzisiert wurde. Am 3. Mai gab General Salan als Oberkommandierender der 14. Division den Befehl Nr. 33 heraus, der die Schliessung der Grenze zur Unterbindung der Absetzaktionen von NS-Grössen in die Schweiz, die Sicherung der Hauptverkehrswege und die Säuberung der 5-km-Zone von versprengten Militärs und SS-Leuten zum Inhalt hatte. Das Archiv

führt aufgrund der Aktenlage dazu weiter aus: Hauptmann Loquin an der Spitze von 9 Abteilungen des 1. Bataillons habe den Befehl weiter ausgedehnt und im Zusammenhang mit der totalen Abriegelung der Schweizer Grenze die Evakuierung vorgenommen. Am 27. Mai erhielt der Colonel, der die Konstanzer Abteilung befehligte, den Auftrag, mit den Dörfern Wiechs und Gailingen wie mit Jestetten zu verfahren.

 

Das Gesetz 161 vom 18. September 1944, das das Grenzsperrgebiet um das Deutsche Reich festlegte.

 

Aus: Gazette Officielle du Gouvernement Militaire du Pays de Bade Nr. 1 vom 28. Mai 1945

 

 

Militärregierung Deutschland

Kontroll-Gebiet des Obersten Befehlshabers

Gesetz Nr.  161 

 

Grenzkontrolle

 

1. Ohne schriftliche Genehmigung der Militärregierung darf niemand die Grenzen des Deutschen Reiches überschreiten. niemand darf ohne solche Genehmigung das Sperr-Grenzgebiet betreten, verlassen oder sich darin aufhalten. Ohne solche Genehmigung ist auch jeder Ein- Aus- und Durchgangsverkehr von Gütern und sonstigen Gegenständen über die genannten Grenzen oder durch das Sperr-Grenzgebiet verboten.

 

2. Der Ausdruck .”Grenzen des Deutschen Reiches", der in diesem Gesetz gebraucht wird. bedeutet die Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1931 bestanden haben. Des Sperr-Grenzgebiet umfasst das Innerhalb des Deutschen Reichs gelegene Gebiet, das unmittelbar an den genannten Grenzen liegt, und das die Militärregierung zu einem „Sperr-Grenzgebiet" erklären wird.

 

3. Das Sperr-Grenzgebiet muss von allen Personen geräumt werden. mit Ausnahme der Personen, die gemäß Paragraph, dieses Gesetzes eine besondere schriftliche Genehmigung, in dem Gebiet zu bleiben, erhalten haben.

 

4. Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen Strafe, einschließlich der Todesstrafe. bestraft.

 

5. Dieses abgeänderte Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung In Kraft.

 

 

Im Auftrage der Militärregierung.

 

Zur Dokumentierung dieser Zusammenfassung übersandte das Armee-Archiv in Vincenne einen Auszug in Kopie aus dem “Journal de Marche du 35eme R. I.”, also dem Kriegstagebuch des 35. Infanterieregiments der 14. Division. Beim Studium dieses Dokumentes fällt auf, dass die Zahl der Gefangennahmen sich in engen Grenzen hielt. Im gesamten Operationsgebiet des Regiments wurden am 12.,13. und 14. Mai insgesamt 6  SS-Angehörige gefasst, gegen 61 Volkssturmmänner und 30 Wehrmachtsangehörige, vorwiegend der Mannschafts Dienstgrade. Das rechtfertigte sicher nicht die Evakuierung allein des Jestetter Zipfels.

 

Gegen Ende Mai hörten die Gefangennahmen auf, die neue Aufgabe der Division war nur noch die Sicherung der Grenze. Die Tätigkeit des 35. R.I. sei zwischen Juni und August gleich Null gewesen, so das Armee-Archiv, was das Tagebuch bestätigt. NS-Grössen wurden nicht  mehr gefasst. Dies dürfte ein Grund für die Heimführung der Ausgewiesenen ab Mitte Juli gewesen sein. Ein weiterer Grund war sicher das Einbringen der Ernte und die

Ankurbelung der Produktion, denn in der französischen Zone war für die Zivilbevölkerung und die Besatzungsmacht Selbstversorgung angesagt, anders als z. B. in der US- Zone. Nicht zu unterschätzen sind auch die Interventionen der Schweiz, die auf den Notstand im Jestetter Zipfel bei der Besatzungsmacht wiederholt hinwies.

 

Dieses Tagebuch belegt, dass die letzten Meldungen über die Gründe der Evakuierung in der Schweizer Presse die Tatsachen richtig wiedergaben: Alleinige Ursache war die praktische Grenzsicherung, wie die französischen Truppen sie auf unterster Ebene durchführten, Eine 5-km-Zone entlang der Grenze innerhalb des Jestetter Zipfels war praktisch nicht zu realisieren. So wurde aus der allgemeinen “Sperrzone” die “Rote Zone”.

 

Kuriosität

 

Erwähnenswert aus dem Zollausschlussgebiet ist eine Besonderheit vor dem 2. Weltkrieg. Während der allgemeinen Geldentwertung in Deutschland nach den Jahren 1922 wurden 135 Druckereien der täglichen Geldentwertung nicht mehr Herr. So war die Gemeinde Jestetten 1923 gezwungen eigenes Notengeld herzustellen.

 

 

 

 

 

Vorderseite  

der Note 

 

 

 

 

 

 

   


 

 

 

           Rückseite                 der Note 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Noten waren eigenhändig vom Bürgermeister und dem Ratsschreiber unterschrieben. Man beachte die Randbemerkungen auf der Rückseite (mit Karte) des Scheines.

  

Leider liegt über die Evakuierung kein Bildmaterial vor, weder von Privat (Fotoapparate waren abgeliefert) noch von Seiten der französischen Armee. Wir müssen uns daher auf die Wiedergabe von Schriftdokumenten beschränken.

 

 

Auszug aus: Schaffhauser Magazin 2/97  

 

 

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Letzte Änderung:  09.10.2021

 


 


 

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